{"id":301,"date":"2015-11-03T17:48:00","date_gmt":"2015-11-03T16:48:00","guid":{"rendered":"http:\/\/www.der-informationsdesigner.de\/agentur-blog\/?p=301"},"modified":"2022-12-29T12:02:46","modified_gmt":"2022-12-29T11:02:46","slug":"kuenstlersozialabgabe-was-auftraggeber-beachten-muessen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.der-informationsdesigner.de\/agentur-blog\/allgemein\/kuenstlersozialabgabe-was-auftraggeber-beachten-muessen\/","title":{"rendered":"K\u00fcnstlersozialabgabe: Was Auftraggeber beachten m\u00fcssen"},"content":{"rendered":"<h2 class=\"blogdetailseite\">Was ist die K\u00fcnstlersozialabgabe?<\/h2>\n<p>Die <strong>K\u00fcnstlersozialabgabe<\/strong> (KSA) ist von Unternehmen auch Verwerter genannt zu bezahlen, die k\u00fcnstlerische und publizistische Leistungen von <strong>selbstst\u00e4ndigen bzw. freiberuflichen<\/strong> Webdesignern, Grafikern, Textern oder PR-Journalisten in Anspruch nehmen.<br \/>\n<!--more--><br \/>\nDiese Abgabe stellt dabei im Prinzip den <strong>Arbeitgeberanteil an der Sozialversicherung <\/strong>dar, da kreativ Schaffende trotz ihrer Selbstst\u00e4ndigkeit oft auch \u00fcber die K\u00fcnstlersozialkasse (KSK) sozialversichert sind. Wobei die Pflicht zur K\u00fcnstlersozialabgabe durch den Verwerter unabh\u00e4ngig davon besteht, ob der beauftragte K\u00fcnstler oder Publizist selbst in der K\u00fcnstlersozialkasse versichert ist oder nicht. Die KSK wurde demnach als M\u00f6glichkeit des <strong>sozialen Schutzs<\/strong> in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung f\u00fcr selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler und Publizisten eingef\u00fchrt.<\/p>\n<ul class=\"cta-kontakt hinweis-fuer-links-etc mit-abstand\">\n<li><a href=\"https:\/\/www.kuenstlersozialkasse.de\/unternehmen-und-verwerter\/kuenstlersozialabgabe\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Weitere Informationen zum Thema K\u00fcnstlersozialgabe finden Sie hier<\/a><\/li>\n<\/ul>\n<h2 class=\"blogdetailseite\">Wer muss bezahlen?<\/h2>\n<p>Abgabepflichtig sind <strong>alle Unternehmer unabh\u00e4ngig von ihrer Rechtsform<\/strong>, die <strong>Werbung oder \u00d6ffentlichkeitsarbeit<\/strong> f\u00fcr ihr eigenes Unternehmen betreiben bzw. wenn sie Auftr\u00e4ge an <strong>selbstst\u00e4ndige K\u00fcnstler oder Publizisten<\/strong> erteilen. Damit sind vor allem Werbe- und Design-Auftr\u00e4ge gemeint. Nicht abgabepflichtig sind dagegen Endverbraucher und Privatpersonen oder Auftraggeber die einer <a href=\"https:\/\/www.kuenstlersozialkasse.de\/unternehmen-und-verwerter\/ausgleichsvereinigung\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Ausgleichsvereinigung<\/a> angeh\u00f6ren.<\/p>\n<h2 class=\"blogdetailseite\">Wie hoch ist die Abgabe und worauf bezieht sich diese?<\/h2>\n<p>Derzeit betr\u00e4gt die K\u00fcnstlersozialabgabe 5,2% (Stand: Januar 2016) und wird auf alle Honorare f\u00e4llig, die von einem selbstst\u00e4ndigen K\u00fcnstler oder Publizisten an sie in Rechnung gestellt werden, auch f\u00fcr enthaltene Nebenkosten wie Telefon- oder Materialkosten. Die Abgabe bezieht sich dabei auf <em>alles<\/em> was aufgewendet werden muss, um das <strong>kreative Werk oder die kreative Leistung zu erhalten oder zu nutzen<\/strong>. Die ausgewiesene Umsatzsteuer sowie Reise- und Bewirtungskosten sind davon ausgenommen, ebenso wie <strong>nachtr\u00e4gliche Vervielf\u00e4ltigungskosten<\/strong> z. B. Druckkosten sofern sie keine k\u00fcnstlerische Leistung darstellen und f\u00fcr die Nutzung des Werkes nicht erforderlich sind.<\/p>\n<h2 class=\"blogdetailseite\">D\u00fcrfen Auftraggeber die Abgabe in Rechnung stellen?<\/h2>\n<p>Dazu sagt das Gesetz <strong>eindeutig nein<\/strong>. Auftraggeber bzw. Verwerter d\u00fcrfen <strong>keine R\u00fcck\u00fcberweisung oder gar Rechnungsk\u00fcrzung<\/strong> vom K\u00fcnstler fordern bzw. dem K\u00fcnstler oder Publizisten die K\u00fcnstlersozialabgabe in Rechnung stellen. Dieser Versuch stellt nach dem Sozialgesetzbuch eine Straftat dar bzw. sind Vereinbarungen in dieser Richtung von Anfang an nichtig.<\/p>\n<h2 class=\"blogdetailseite\">Dann beauftrage ich halt eine GmbH<\/h2>\n<p>Ist der Dienstleister f\u00fcr die von ihnen eingekauften kreativen Leistungen eine GmbH ist es in der Tat so, dass keine K\u00fcnstlersozialabgabe f\u00fcr den Auftraggeber anf\u00e4llt. Dennoch ist das sehr oft <strong>nicht die preislich attraktivere Wahl<\/strong>, da als GmbH organisierte Unternehmen in der Regel auch <strong>h\u00f6here Verg\u00fctungen oder Stundens\u00e4tze<\/strong> verlangen, als freiberufliche oder in einer GbR t\u00e4tige Designer <strong>wie wir<\/strong>. <\/p>\n<p>So k\u00f6nnen Projekte bei <strong>gleichem Leistungsumfang<\/strong>, von uns trotz anfallender K\u00fcnstlersozialbeitr\u00e4ge oft <strong>g\u00fcnstiger kalkuliert<\/strong> werden, da beispielsweise niedrigere Fixkosten mehr Raum bei der Preisgestaltung erm\u00f6glichen. <\/p>\n<h2 class=\"blogdetailseite\">Fazit<\/h2>\n<p>Die K\u00fcnstlersozialabgabe ist verst\u00e4ndlicherweise vor allem f\u00fcr betroffene Auftraggeber ein unbeliebtes aber auch oft ein unbekanntes Thema. Umso mehr sollte man demnach als Verwerter k\u00fcnstlerischer und publizistischer Leistungen im Bilde sein, was die Rechte und Pflichten diesbez\u00fcglich angeht, um so auf der sicheren Seite zu stehen. Hilfreich ist dazu sicherlich auch das <strong>Gespr\u00e4ch mit einem ad\u00e4quaten Steuerberater<\/strong>, der bei Bedarf auch die Abwicklung mit der K\u00fcnstlersozialkasse \u00fcbernehmen kann.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Was ist die K\u00fcnstlersozialabgabe? 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