Künstlersozialabgabe: Was Auftraggeber beachten müssen
03.11.2015
Viele Auftraggeber wissen es oft nicht: Kreative Leistungen von selbstständigen Künstlern oder Publizisten unterliegen der Künstlersozialabgabe. Hier ein kurzer Überblick über die wichtigsten Fakten.
Was ist die Künstlersozialabgabe?
Die Künstlersozialabgabe (KSA) ist von Unternehmen auch Verwerter genannt zu bezahlen, die künstlerische und publizistische Leistungen von selbstständigen bzw. freiberuflichen Webdesignern, Grafikern, Textern oder PR-Journalisten in Anspruch nehmen.